Neue Quellensteuertabellen ab 05.02.2021 – Korrektur der Kantone

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat per 5. Februar 2021 für folgende Kantone neue Quellensteuertabellen ausgeliefert:

  • Aargau
  • Appenzell Ausserhoden
  • Appenzell Innerhoden
  • Baselland
  • Glarus
  • Luzern
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • Zug

Die neu veröffentlichten Tabellen enthalten eine Korrektur beim Wert «Steuer in Franken». Da die Januarlöhne in den meisten Fällen bereits erstellt wurden, prüfen Sie bitte, ob Sie bei den obgenannten Kantonen Mindestabzüge in Franken für die Quellensteuer bei Mitarbeitenden haben. Von diesem Mindestabzug respektive Abzug in Franken sind hauptsächlich Mitarbeitende mit mehreren Erwerbstätigkeiten betroffen oder Mitarbeitenden mit untermonatigen Ein- und Austritten. Die Steuersätze in Prozent der Lohnsumme bleiben unverändert und benötigen keine Korrektur.

Die kantonalen Steuerverwaltungen werden für bereits abgerechnete Monate eine Korrektur vornehmen und die Arbeitgeber kontaktieren.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Softwarelösung über die neuesten Tabellen verfügt.

Erstellt für Sie im Februar 2021

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