Das Instrument der Nachlassstundung

Die Covid-Pandemie beeinträchtigt die Weltwirtschaft auch nach einem Jahr. Viele Unternehmen zehren trotz der unterschiedlichen Massnahmen des Bundes und der Kantone wie Kurzarbeit, Kreditausfallgarantie oder À-fonds-perdu Beiträge weiterhin von ihren Reserven. Diese sind praktisch aufgebraucht oder eine Qualifizierung für diese Programme war nicht möglich. Die monatlichen Fix- und Lohnkosten lassen die knappen Liquiditätsvorräte weiter schwinden. Firmen droht der Konkurs, allenfalls sogar ohne vorgängige Betreibung (Art. 190 SchKG). Je länger die Krise andauert, desto akuter wird es für die Unternehmer und Unternehmerinnen.

In dieser Situation darf eine gesetzliche Möglichkeit der Sanierung nicht vergessen gehen: Die Nachlassstundung. Sie besteht seit wenigen Jahren und ist in Art. 293 ff. SchKG geregelt. Die Nachlassstundung dient der Rettung eines Betriebes und bewirkt eine gerichtliche Schonfrist. Dazu muss das Unternehmen allerdings zeigen, dass eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Dem Gericht müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: (a) aktuelle Bilanz, Erfolgsrechnung, Liquiditätsplanung (oder andere Unterlagen, die die derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage zeigen), sowie (b) einen provisorischen Sanierungsplan (Art. 293 lit. a SchKG). Nimmt das Unternehmen diese Hürde, bewilligt das Gericht die Nachlassstundung provisorisch für bis zu vier Monate (Art. 293a SchKG). In dieser Zeit sollen die Sanierungsaussichten geklärt werden. Oft werden in dieser Zeit die Weichen für das weitere Überleben gestellt. Es lohnt sich daher, früh an die Nachlassstundung zu denken und sicherzustellen – um es mit dem Bundesrat zu sagen –, “dass mit der Einleitung eines Nachlassverfahrens nicht bis zum letzten Moment zugewartet wird” (BBl 2010 S. 6479). 

Die Durchführung einer Nachlassstundung bedingt nicht nur betriebswirtschaftliches Wissen wie etwa die Erstellung eines massgeschneiderten Sanierungskonzeptes und eine aktive Begleitung in der Umsetzung. Juristisch dürfen wir auf unseren Partner und Wirtschaftsanwalt, Herrn Dr. Oliver Kälin, setzen. Er ist schwergewichtig im Insolvenzrecht tätig und schrieb das Standardwerk zum Thema (Die Sanierung der Aktiengesellschaft, Schulthess Verlag, Zürich/Basel/Genf 2016).

Unser Expertenteam setzt sich für eine effiziente und persönliche Lösungsfindung für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden ein.

Erstellt für Sie im Mai 2021

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